Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Gäste, liebe Besucherinnen und Besucher.
aufgrund der neuesten Änderungen der Coronaschutzverordnung möchten wir Sie hier informieren.
Als eine der wesentlichen Änderungen ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 a. zu nennen. Danach darf sich ein Hausstand mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand treffen, die wiederum von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung und für unseren Bereich auf das wesentlich gekürzte finden Sie hier: CoronaSch VO-gekürzt
Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung und für unseren Bereich auf das wesentlich gekürzte finden Sie hier: CoronaBetr VO-gekürzt
Alle Dateien finden Sie auch im Downloadbereich auf dieser Seite.
Vielen Dank & bleiben Sie gesund!
Ihre Einrichtungs-/Pflegedienst-/Geschäftsleitung & Geschäftsführung