18.03.2020 07:30
Tageshaus St. Clemens muss seine Betreuung einstellen
Seit heute morgen darf das Tageshaus St. Clemens seine Tagesgäste nicht mehr betreuen und muss den Nutzerinnen und Nutzer der Tagespflege den Eintritt versagen. Dies ist notwendig um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden. Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, hat dies landesweit angeordnet. Die Anordnung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.
Folgend die Aufsichtliche Weisung zum Betretungsverbot des MAGS: