Allgemeine Informationen zu den Pflegesatzentwicklungen und (teilweise) neuen Investitionskostensätzen
Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,
sehr geehrte Damen und Herren.
Im vergangenem Jahr 2023 habe ich mehrfach über die Kostenentwicklungen in der Altenhilfe informiert. Auch im Jahr 2024 werden weitere Kostensteigerungen auf diejenigen zukommen, die Angebote der teilstationären Altenhilfe (Tagespflege) und vollstationären Altenhilfe (Pflegeeinrichtungen, Altenheime) in Anspruch nehmen. Die Kostensteigerungen werden enorm sein.
Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen (Pflegesatzverhandlungen) werden wir im Jahr 2024 versuchen, die inflationsbedingten und bisher nicht refinanzierbaren Sachkosten mit einer Veränderungsrate von mindestens 6 % zu verhandeln. Durch einen umzusetzenden Tarifbeschluss zum 01.03.2024 werden wir zudem eine Personalkostensteigerung mit einer Budgetveränderungsrate von mindestens 14,22 % beantragen. Hinzu kommt der dann noch zu refinanzierbare Anteil der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Juni 2024 von ca. 160,- TEUR für das Gesamtunternehmen.
Im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen werden wir die Refinanzierung weiterer Baukosten für das Marienheim beantragen. Insgesamt wurden im Marienheim ca. 8,3 Mio. investiert. Das Verfahren der Baumaßnahme und die Refinanzierung unterliegt strengen Vorgaben und wird mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) verhandelt und abgestimmt. Für das Meyer-Suhrheinrich-Haus ist noch ein Widerspruchsverfahren anhängig. Wir gehen davon aus, dass es auch hier zu einer weiteren Erhöhung der Investitionskosten kommen wird.
Vorteilhaft ist, dass sich die Pflegekassen im vollstationären Bereich mit einem s.g. Leistungszuschlag an den Kosten beteiligen.
Je länger der Bewohnende in Einrichtungen der vollstationären Pflege lebt, desto geringer wird sein Eigenanteil. Dieser Leistungszuschlag erhöht sich zum 01.01.2024.
Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag dann
15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
Wichtig: Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten muss der Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen.
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der massiven Kostensteigerungen im Jahr 2024 dringend, Ihre Anspruchsvoraussetzungen auf Sozialleistungen zu prüfen. Viele Menschen haben beispielsweise Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege), Wohngeld und auch Pflegewohngeld, um die Investitionskosten zu decken. Weiterhin wissen viele Angehörige nicht, dass das Angehörigen – Entlastungsgesetz zum 01.01.2020 ganz neue Voraussetzungen hinsichtlich der Zuzahlung von Angehörigen geschaffen hat.
Wichtig ist, frühzeitig Anträge zu stellen. Denn erst mit Antragsdatum können auch Leistungen beansprucht werden.
Spätestens mit der Ankündigung neuer (höherer) Pflegesätze und / oder Investitionskostensätze sollten Sie Ihre individuellen Ansprüche prüfen und die notwendigen Anträge stellen!
Vorteilhaft ist es aus meiner Sicht, eine Rechtsberatung einzuholen!
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Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir weiterhin zu einer Non-Profit-Organisation gehören, keine Gewinne erwirtschaften und keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Um jedoch langfristig existieren zu können, müssen wir eine solide Kostendeckung erreichen. Dieses ist in den vergangenen 24 Monaten nicht möglich gewesen. Die politischen Voraussetzungen sind nicht ausreichend und wirken oft nur mit langen Verzögerungen. Nur so lässt sich erklären, dass im Jahr 2023 rund 783 Schließungen oder Insolvenzen in der Altenpflege verzeichnet werden mussten.
Vielen Dank!
Michael Heeke
-Geschäftsführer-
Das aktuelle Schreiben hierzu finden Sie hier zum Download