Besuche in Pflegeheimen ab Muttertag wieder erlaubt

Mitteilung an die Bewohnerinnen & Bewohner, Angehörige & Besucher und Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter der Altenhilfe-Zentrum St. Clemens Münster –Hiltrup GmbH

Besuche in Pflegeheimen ab Muttertag wieder erlaubt

Dienstag, 07. Mai 2020

  1. Besuche ab 10. Mai möglich

Ab 10. Mai werden Lockerungen umgesetzt. So dürfen Pflegebedürftige, die ihr Zimmer nicht mehr verlassen können, ab diesem Termin von einer Person besucht werden. "Da müssen wir natürlich die Standards des Robert-Koch-Instituts in Bezug auf Desinfektion, Schutzkleidung und Masken einhalten", so der Minister.

  1. Treffen von bis zu drei Personen auf Terrassen und in Gärten

Bewohner, die mobil sind, sollen außerhalb des Kerngebäudes bis zu zwei Besucher empfangen dürfen. Bevorzugt werden hier Außenbereiche wie Terrassen oder Gärten. Die Besucher werden registriert und müssen Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten.

  1. Heime mit Infizierten bleiben geschlossen

Einzige Ausnahme: In Heimen, in denen an Corona erkrankte Menschen leben, sind weiterhin keine Besuche möglich. 

  1. Umsetzung / Fahrplan

 

  • Melden Sie sich telefonisch bei den Ansprechpartnern an und vereinbaren einen Termin
    • Die Koordination im Marienheim übernimmt Frau Ilona Peschers im Marienheim Tel: 02501 448053 oder Frau Mußenbrock Tel: 02501 448054, sowie Frau Skowasch oder Frau Makein-Kirchner Tel.: 02501 448050.
    • Im Meyer-Suhrheinrich Haus übernehmen die Hausgemeinschaften die Koordination: Hausgemeinschaft 1 Tel: 02501 594411, Hausgemeinschaft 2 Tel: 02501 594415, Hausgemeinschaft 3 Tel: 02501 594419 
      • Voranmeldung spätestens bis zum Vortag!
      • Voranmeldung für Samstag und Sonntag spätestens bis Freitag!
      • Selbstauskunft je Besucher und je Besuch vor jedem Besuch erforderlich (Screening / OHNE Temperaturkontrolle)
        • In Verdachtsfällen und bei „Covid“symptomen sind Besuche zu untersagen
      • Jeder Besuch ist zu dokumentieren (o.g. Ansprechpartner oder Mitarbeiter der Bereiche)
  • Grundsätzlich sind die seit dem 28.04.2020 eingerichteten Außenbereiche zu nutzen!
    • Maximal sind 2 Personen je Besuch erlaubt
    • Händedesinfektion!
    • Sicherheitsabstand 1,5 Meter
    • Besuchsdauer Richtwert: 60 Minuten
    • Personalinformation bei Beendigung des Besuches
  • Möchten Angehörige besonders beeinträchtigte Bewohner in ihren Zimmern besuchen, ist dieses unter den genannten Auflagen möglich:
    • Maximal ist 1 Person je Besuch erlaubt
    • Händedesinfektion!
    • Pflicht zum Tragen des Mund-Nasenschutzes & Schutzbrille
    • Sicherheitsabstand 1,5 Meter
    • Besuchsdauer Richtwert: 60 Minuten
    • Personalinformation bei Beendigung des Besuches

 

  • Diese Information (07.05.2020) ersetzt die bisherigen Informationen bis zum 07.05.2020 aufgrund der Landesverordnungen NRW und der Durchführungsverordnungen und Interpretationen der Landesverordnungen NRW und Gesetze für NRW zum genannten Thema.

 

Das gesamte Dokument finden Sie in Downloadbereich auf dieser Seite oder hier: Besuche in Pflegeheimen ab Muttertag wieder erlaubt

 

Bleiben Sie gesund!

Michael Heeke

Geschäftsführung

 

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